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Blutige Weihnacht

Niederländische Erste Kammer entscheidet für grausames Schächten - gegen eine fast 80%-ige Mehrheit der Zweiten Kammer!

Bis zu 15 Minuten lang erlebt dieses Schaf das Ausbluten bei vollem Bewusstsein © Pro iure animalis

Der niederländische Tierschutz musste dieser Tage einen herben Rückschlag verkraften. Noch vor wenigen Monaten erreichte die Partei für die Tiere (PvdD) in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments eine überwältigende Mehrheit dafür, bestehende Schlupflöcher des geltenen Schächtverbots abzuschaffen. Auf noch zu klärendes Einwirken islamischer und jüdischer Verbände hin, scheiterte das vorbildliche Vorhaben nun in der Ersten Kammer, dem Senat. Eine Kollage von Wasmut Reyer zu den Ursachen und Hintergründen:

Die Entscheidung im Spiegel öffentlicher Berichterstattung und Kommentierung

De Telegraaf: Muslime dürfen weiter schächten (15. Dezember 2011)

Die Erste Kammer des niederländischen Parlaments hat in der Nacht zu Mittwoch ein gesetzliches Verbot des rituellen Schlachtens abgelehnt. Ein solches Verbot könne die Religionsfreiheit von Juden und Muslimen einschränken. Die rechtskonservative Tageszeitung De Telegraaf begrüßt die Haltung des Senats: "Der Senat hat Hackfleisch aus dem schlampig aufgestellten Gesetzesvorschlag der Partei für die Tiere gemacht. Das Gesetz war ein Ungetüm. ... Er konnte nicht anders, als diese Art schlechter Gesetzgebung zu blockieren. Das heißt aber auch, dass man das Leiden der Tiere beim Schlachten so weit wie möglich verhindern muss. Doch auf diese Forderung hat die Tierschutzpartei kein Monopol. Das gehört zu einer zivilisierten Gesellschaft. Die kluge Haltung des Senats hat ein symbolisches Gesetz und die Verletzung des wichtigen Grundrechts der Religionsfreiheit verhindert."

Deutschlandfunk / Deutschlandradio Kultur: Niederlande: Schächten von Tieren bleibt erlaubt (14. Dezember 2011)

Wenn Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden, nennt man das "Schächten". Im Judentum und im Islam gehört das Schächten zur Religion. Hühner, Schafe und Rinder werden mit einem einzigen Halsschnitt getötet und bluten anschließend aus.

In den Niederlanden war das Schächten bisher erlaubt, im Sommer hatte die Abgeordnetenkammer das Ritual aber verboten. Jetzt fand die Abstimmung im Senat statt. Dort fand sich für das Verbot keine Mehrheit; das Schächten bleibt in den Niederlanden also weiterhin erlaubt. Jüdische und muslimische Organisationen hatten sich im Vorfeld dafür eingesetzt. Sie argumentierten mit der Religionsfreiheit und damit, dass das Schächten sonst ins Ausland verlagert würde.

In Deutschland widerspricht das Schächten dem Tierschutzgesetz. Aus religiösen Gründen ist es in Ausnahmefällen aber möglich.

Jüdische Allgemeine: Eifer, Fleisch und Politik (14. Dezember 2011)

Das Oberhaus spricht sich gegen einen Antrag der Tierschutzpartei aus, das Schächten zu verbieten

In den Niederlanden wird das Schächten vorerst nicht verboten. Medienberichten zufolge fand die Verbotsinitiative der Tierschutzpartei am Dienstagabend in Den Haag keine Mehrheit im Senat, dem Oberhaus des Parlaments. Die Abgeordnetenkammer hatte Ende Juni mit 116 zu 30 Stimmen dafür gestimmt, das rituelle Schlachten ohne Betäubung zu verbieten.

Kompromiss Landwirtschaftsstaatssekretär Henk Bleker unterbreitete dem Senat einen Kompromissvorschlag. Demnach sollen mit Metzgereien sowie der jüdischen und der islamischen Gemeinschaft Kontingente ausgehandelt werden, wie viele Tiere pro Jahr geschächtet werden dürfen. Außerdem solle genau festgelegt werden, wie viel Zeit beim betäubungsfreien Schlachten zwischen dem Schnitt und dem Eintreten des Todes vergehen darf.

Jüdische und islamische Organisationen äußerten sich erleichtert über das Ergebnis. Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses Ronald S. Lauder sagte in einer Erklärung: "Wir sind dankbar, dass das koschere Schlachten, das von Juden seit Jahrtausenden praktiziert wird, und das – im Gegensatz zu den Ansichten einiger Aktivisten – keine grausame Praktik ist, nun in den Niederlanden wahrscheinlich nicht verboten wird." Vernunft und religiöse Freiheit hätten über politischen Eifer gesiegt, so Lauder. Am kommenden Dienstag wird der Senat abschließend über den Verbotsantrag beraten.

Online-Zeitung: Halal-Produkte in Europa (14. Dezember 2011)

Den Haag (BZZ) – Ein allgemeines Verbot, Tiere unbetäubt auf rituelle Weise zu schlachten, wird es in den Niederlanden nun doch nicht geben. Im niederländischen Senat bekam der Gesetzesentwurf der Partei für die Tiere (PvdD) keine Mehrheit. Muslimische wie jüdische Gemeinden hatten gemeinsam auf diese Entscheidung hingearbeitet und zeigen sich entsprechend zufrieden.

Generell ist das Schlachten ohne Betäubung in den Niederlanden schon länger verboten, für religiöse Zwecke besteht jedoch eine Ausnahmeregelung. Die Gesetzesinitiative der PvdD-Abgeordneten Marianne Thieme sah vor, diese Ausnahme im Gesetz abzuschaffen. Im Frühjahr hatte sie dafür eine breite Mehrheit in der Zweiten Kammer hinter sich. Die Erste Kammer hingegen erklärte jetzt, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit Vorrang habe.

Ein paar Veränderungen werden wohl trotzdem vorgenommen. Staatssekretär für Landwirtschaft und Umwelt, Henk Bleker, machte den Kompromissvorschlag, Regeln zu erlassen, die das Leiden des Tieres bei der Schächtung auf ein Minimum beschränkten. "Wesentliche Veränderungen, wesentliche Verbesserungen müssen bei der rituellen Schlachtung stattfinden". Laut Bleker könnten sich solche Regeln sowohl auf die Zahl der Tiere, die geschächtet werden als auch das Qualitätsniveau des Schlachtbetriebes erstrecken. Der Senat bat ihn, seine Pläne in Kürze in einer schriftlichen Form vorzulegen.

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