Überwältigende Mehrheit stimmt für Schächtverbot
Am 28. Juni stimmten 116 der 150 Abgeordneten der zweiten Kammer des niederländischen Parlaments für das von Marianne Thieme und Esther Ouwehand initiierte Verbot des betäubungslosen Schächten - bei nur 30 Gegenstimmen. Wasmut Reyer kommentiert den Ausgang der Debatte.
Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter
endlich ist wieder einmal ein Sieg der angewandten Ethik über grausamen und rücksichtslosen Egoismus errungen worden:
In den Niederlanden hat nun das Parlament trotz wütender Drohungen, vor allem von seiten islamischer und mosaisch-orthodoxer Fanatiker, die Barbarei des Schächtens mit eindrucksvoller Mehrheit verboten.
Aus dem unermesslichen Ozean der Grausamkeit des Menschen gegenüber dem ihm wehrlos ausgelieferten Tier ist wieder einmal eine kleine Insel beginnender Humanität aufgetaucht. Objektiv gesehen hat der Mensch bisher die ihm zugänglichen Bereiche der Erde zu einem Globus in Rot gemacht statt zu einem wirklich Blauen Planeten. Umso größer ist die Bedeutung selbst geringster Eindämmungen des Schlechten. Sie können der Beginn eines Beginns sein, nämlich der Etablierung derjenigen Werte, die die viel zitierte Würde des Menschen erst herstellen müssen.
Ich kann kaum ausdrücken, wie groß meine Freude darüber ist, dass es mir, zusammen mit einigen wenigen Mitkämpfern, wieder einmal – wie 2008 beim Verbot der grausamen Jungrobbbenjagd in der Russischen Föderation und 2009 beim europaweiten Verbot des Handels mit Robbenprodukten – vergönnt war, mit den Waffen des Geistes zu diesem Siege konkret beizutragen.
Für die nach wie vor einsichtslosen, kaltherzig oder gar zynisch argumentierenden Verfechter einer bedenkenlosen weiteren Erhöhung des gigantischen Schuldkontos des "homo sapiens" bleibt nun in den Niederlanden als einzige Möglichkeit nur noch das Überwinden einer sehr hohen Hürde*. Hoffen wir, dass sie sich in der Praxis als im Grunde unübersteigbar erweisen wird.
Wasmut Reyer
* Laut Meldung der Neuen Züricher Zeitung sollen "Schächtungen in Einzelfällen erlaubt werden können, wenn Antragsteller nachweisen, dass die Schlachtung per Halsschnitt so ausgeführt wird, dass den Tieren im Vergleich zu herkömmlichen Methoden mit Betäubung nicht zusätzliches Leid zugefügt wird. Ob ein solcher Nachweis geführt werden kann, ist jedoch umstritten."