Die Argumente der Gegner
Freilich sorgt der Vorstoß der niederländischen "Partij voor de Dieren" (Partei für die Tiere), die mit ihren zwei Abgeordneten Marianne Thieme und Esther Ouwehand im Parlament vertreten ist, für heftige Diskussionen. Die schärfste Kritik ist vor allem von muslimischen und jüdischen Interessenverbänden zu vernehmen, die die Tierschützer vor die Wahl stellen: Wer geht vor - Mensch oder Tier, Religionsfreiheit oder Tierschutz? Wasmut Reyer hat die passenden Antworten:
Das beantragte Verbot würde die in der Verfassung und in den für die EU verpflichtenden Menschenrechten verankerte Freiheit der Religionsausübung einschränken.
Jedes gesetzliche Verbot bedeutet die Einschränkung einer bestimmten Freiheit. Absolute Einschränkungslosigkeit würde Anarchie bedeuten. Daher kann auch hier die sinnvolle Frage nicht lauten, ob durch ein Verbot etwas eingeschränkt, sondern, ob es unzulässig eingeschränkt werden würde. Zulässige Einschränkungen einer bestimmten Freiheit sind alle diejenigen, die sich aus anderen, ebenfalls grundlegenden Freiheiten bzw. Rechten des Bürgers sowie aus den Werten und Normen ergeben, die die Basis des freiheitlich-demokratischen Staates bilden. Dazu gehört vor allem anderen das Prinzip konsequenter Humanität, das in den Niederlanden auch den Umgang mit Tieren umfasst. Der Gesetzgeber hat sich durch sein Tierschutzgesetz zu diesem Basis-Prinzip bekannt. Er würde unglaubwürdig werden, wenn er es durchbrechen würde, um gewisse Praxis-Probleme bei der Religionsausübung zu vermeiden.
Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung in anderen demokratischen Staaten hält solche humanitätsbedingten Einschränkungen für durchaus zumutbar. So wird z.B. in dem freiheitlich-demokratischen Staat Schweden ohne Bedenken die verhältnismäßig geringe Freiheitseinschränkung akzeptiert, die sich aus dem dort geltenden Schächtverbot ergibt.
Ein Verbot des betäubungslosen Schlachtens würde sich gegen eine jahrhundertelang akzeptierte Tradition der jüdisch-gläubigen Bürger der Niederlande wenden.
Gesetzesänderungen ergeben sich recht häufig aus einem gewandelten öffentlichen Bewusstsein. Dessen Sensibilisierung kann dann auch den Abschied von Traditionen bedeuten, so wie z.B. in Spanien (Katalonien) die Tradition des Stierkampfs beendet wurde.
Der niederländischen Gesellschaft liegt mehr am Wohlergehen von Tieren als an der fairen Behandlung ihrer muslimischen Mitmenschen.
Dieser Vorwurf ist unfair, weil er die Motivation der Antragsteller in ein falsches Licht rückt. Sie wollen – im Unterschied zu diesen Kritikern – gerade nicht Menschen und Tiere gegeneinander ausspielen, so dass man sich für das eine oder das andere entscheiden muss. Vielmehr sehen sie ihr Engagement für die Tiere in einem historischen Zusammen-hang mit den Etappen der Befreiung von Menschen, angefangen von den Sklaven bis hin zu den Frauen.
Der Verbotsantrag gibt Grund zur Sorge um den internationalen Ruf der Niederlande als ein Land der Toleranz.
Auch dieses Argument ist nicht fair, denn es unterstellt den Antragstellern einen Geist der Intoleranz. In Wirklichkeit fordern sie eine kritische Toleranz, die nicht wahllos alles duldet. Grausamkeit darf für sich gerade keine Toleranz für sich fordern, weil sonst das Basis-Prinzip der freiheitlich-demokratischen Wertegemeinschaft verletzt werden würde, nämlich das Prinzip der Humanität.
Im Übrigen bemerken diese Kritiker offenbar nicht, dass ihre eigene Argumentation gegenüber den Antragstellern sehr intolerant ist.
„Viele Moslems und Juden werden zutiefst verletzt, wenn wir das Schlachten nach religiösen Vorschriften verbieten“ (Henk Jan Ormel)
In einer demokratischen Gesellschaft muss jede Gruppe lernen, dass nicht nur die eigenen Gefühle wichtig sind, sondern auch die der anderen Gruppen. Vor allem aber muss sie lernen, die Basis-Norm der Humanität zu akzeptieren, die Vorrang vor allen Gruppen-Interessen und eventuell speziellen Religionsvorschriften hat.
In den 1930er Jahren hatten die National-sozialisten den Juden das rituelle Schlachten aus Schikane untersagt.
In der Geschichte gab es schon oft dieselbe politische Forderung aus ganz unterschiedlichen Motiven heraus. Die Partei für die Tiere hat ihre Verbotsforderung jedenfalls eindeutig ohne jede geistige Verbindung zu nationalsozialistischen Motiven gerechtfertigt. Es ist zutiefst unfair, sie mit der NS-Ideologie auch nur entfernt in Verbindung zu bringen. Wer dies trotzdem tut, gefährdet den politischen Frieden anstatt zu versuchen, die ethische Motivation des Antrags zu verstehen.
Juden und Muslime fühlen sich durch den Antrag diskriminiert.
Dieses Argument verwendet den Begriff „Diskriminierung“ falsch. Er wäre nur dann berechtigt, wenn in dem Verbotsantrag gefordert werden würde, gleiche Fälle bzw. vergleichbare Gruppen ungleich zu behandeln. Dieses wird hier aber in keiner Weise gefordert, sondern gerade umgekehrt: Juden und Muslime sollen keine Vorrechte mehr eingeräumt bekommen – denn für alle anderen Bürger der Niederlande ist das betäubungslose Schlachten ja verboten!
„Das Verbot würde die Juden zurück in die Zeiten bringen, in denen Juden nicht frei waren“ (Aryeh Ralbag, Amsterdam)
Diese Behauptung ist grotesk: Die Freiheit der Juden würde in keiner Weise gefährdet, ihre Situation wäre nicht im Mindesten mit früheren Zeiten vergleichbar. Es würde lediglich ein bisheriges Privileg beendet. Dies geschähe aber nicht gegen diese Gruppe, sondern für die Humanität.