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Die Argumente der Befürworter

Was hat die Befürworter des Schächtverbotes dazu veranlasst, den Gesetzesentwurf einzureichen? In einem Argumentationstableau, erstellt von Wasmut Reyer als Diskussionshilfe in den parlamentarischen Debatten, stellt er kurz und prägnant dar, welche vielfältigen Gründe für ein Ende bisheriger Ausnahmeregelungen sprechen. Lesen Sie ergänzend zu diesem Beitrag auch die häufigsten Argumente der Gegner des Verbots, und warum diese keinen Bestand haben können.

(1) Betäubungsloses Schlachten verstößt gegen das niederländische Tierschutzgesetz. Es fügt nämlich den Tieren außergewöhnlich große Leiden und Schmerzen zu. Dies kann zwar auch bei einer normalen Schlachtung durch Pannen im technischen Ablauf passieren. Beim betäubungslosen Schlachten ist es dagegen fest programmiert, weil die Praktizierung der hier beachteten religiösen Vorschriften dieses Leiden und die Schmerzen unvermeidlich machen, vor allem durch einen langen Todeskampf des fixierten Tieres.

Belegt wird diese Tatsache durch eine große Zahl wissenschaftlicher Gutachten. Allein das von der deutschen Bundesregierung zu dieser Frage herangezogene „Beratungs- und Schulungs-institut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren (BSI)“ hat die eigene fachliche Erfahrung mit 70 verschiedenen Gutachten verglichen und diese ausgewertet. Alle diese Fachleute kommen im Wesentlichen zum gleichen Ergebnis. – Gutachten, die von religiös festgelegter Seite in Auftrag gegeben worden sind und zu einer gegenteiligen Schlussfolgerung kommen, können parteilich beeinflusst sein. Auf jeden Fall haben sie gegenüber neutralen Untersuchungen ein geringeres Gewicht.

(2) Die Tatsache, dass in den Niederlanden (wie auch in vielen anderen europäischen Staaten) das betäubungslose Schlachten dem Grundsatz nach verboten ist, zeigt, dass diese Schlachtmethode als solche Tieren Leiden und Schmerzen zufügt, die aus ethischen Gründen eigentlich nicht verantwortbar sind. Dass es bisher gesetzliche Ausnahmen gibt, impliziert nicht die Unbedenklichkeit der Schlachtmethode.

(3) Das betäubungslose Schlachten verstößt auch gegen richtig verstandene Gebote des jüdischen Glaubens, und zwar in zweifacher Weise: Zum einen hat das jüdische Schächten den Sinn, dass im Fleisch kein Blut mitverzehrt wird. Die wissenschaftliche Forschung hat jedoch herausgefunden, dass durch Schächten nur etwa 60-75% des Blutes auslaufen. Zum andern hat die die sehr engagiert für das Judentum eintretende Gründerin der „Initiative jüdischer Tierschutz“, Dr. Hanna Rheinz, seit langem darauf aufmerksam gemacht, dass es ein zwingendes Gebot jüdischer Religiosität ist, beim Schlachten die jeweils tierschonendste Methode zu praktizieren. Diese sei aber angesichts der heutigen Möglichkeit der Elektro-Kurzzeitbetäubung nicht mehr die traditionelle Schechita (d.h. das Schächten).

Belege für die erste Feststellung sind in den Arbeiten von Blackmore und Delany zu finden. Zum zweiten Punkt wäre Dr. Hanna Rheinz bereit, dem niederländischen Parlament für diesbezügliche Fragen persönlich zur Verfügung zu stehen (aktuelle briefliche Zusage an den Verfasser und Homepage www.tierimjudentum.de).

(4) Die Niederlande würden in der EU mit einem Verbot des betäubungslosen Schlachtens dem internationalen Vorbild Schwedens folgen. In Gesamt-Europa wären die Niederlande das sechste Land, das sich offiziell zu diesem ethischen Fortschritt bekennt.

(5) Falls die Niederlande sich nicht zu einem Verbot des betäubungslosen Schlachtens durchringen könnten, würden sie am Ende 2011 durch den türkischen Staat beschämt. Dort wird nämlich ab Dezember 2011 eine (Elektro-)Betäubung vor dem Schlachten vorgeschrieben. Die Niederlande wären dann also „muslimischer“ als die Muslime in der Türkei.

Der Türkische Minister für Landwirtschaft Mehdi Eker erklärte im Dezember 2010: "Anlässlich der Verhandlungen mit der EU war neben der Bearbeitung des Tagesordnungspunktes Ernährung, auch das Thema über die schmerzlose Schlachtung der Tiere anhand von Elektroschocks Gegenstand der Unterredung. Die schmerzlose Schlachtung wird ab Dezember 2011 beginnend in den Schlachthöfen überall eingeführt“

(6) Mit einem Verbot des betäubungslosen Schlachtens wären die Niederlande auch aus der Perspektive einer globalen Ethik in hervorragender Gesellschaft. Schon Mahatma Gandhi hatte auf die Bedeutung des Tier-schutzes eindringlich aufmerksam gemacht: „Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt“. – Es würde das internationale Image der Niederlande spürbar fördern, wenn mit ihrem Namen nicht nur der Sitz internationaler Gerichtsbarkeit verbunden werden könnte, sondern auch der Ausgangspunkt der politischen Realisierung aufgeklärter Humanität.

(7) Mit einem Verbot des betäubungslosen Schlachtens würden die Niederlande den EU-Verfassungsentwurf in einem wichtigen Punkt mit Leben erfüllen. In Art. III-121 wird dort nämlich postuliert „den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfange Rechnung“ zu tragen. Diese Formulierung geht sogar noch über diejenige in den Maastrichter Verträgen von 1992 hinaus.